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BVerwG, 06.05.1981 - 4 B 58.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Gerichtsbesetzung als zulässiges Vorbringen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Irrevisibles Landesrecht als Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge - Gerichtliche Überprüfbarkeit ...
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 05.09.1979 - VI 54/79
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.1981 - 5 S 2085/80
- BVerwG, 06.05.1981 - 4 B 58.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1981 - 4 B 58.81
Aber insoweit scheitert die Beschwerde daran, daß sie nicht in der gemäß § 132 Abs. 3 VwGO gebotenen Weise eine bestimmte - bisher höchstrichterlich noch nicht entschiedene - Frage des Bundesrechts herausarbeitet (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [91]). - BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1981 - 4 B 58.81
Mit diesem Vorbringen ist jedoch ein Grund zur Zulassung der Revision im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht dargetan: Die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Gerichtsbesetzung kann nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO, nicht aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 4 und st. Rechtspr.).